Zuständigkeiten und Handlungsbereiche

In Rheinland-Pfalz sind für den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge verschiedene Verwaltungs- und Fachbereiche auf verschiedenen Ebenen zuständig. Entsprechend ihrer zentralen Rolle hat die Wasserwirtschaftsverwaltung die Erstellung der HWRM-Pläne initiiert und koordiniert.

Bei der Bewältigung der Folgen von Hochwasserereignissen hat sich das solidarische Zusammenwirken der verschiedenen Akteure bereits bewährt. Die bei der Aufstellung und Umsetzung der HWRM-Pläne zu beteiligenden interessierten Stellen sind, neben den zuständigen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften, anerkannte Verbände (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Organisationen des Kulturgüterschutzes, maßgebliche Vertreter der Wirtschaft und des Handels) sowie im Einzelfall festzulegende weitere Interessensgruppen wie die mit Grundstücksnutzungen Befassten (z. B. Versicherer, Energieversorger, Architekten, Ingenieure). Die Beteiligung auf der Ebene des gesamten Landes ist, in Anlehnung an die bewährte Struktur bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, durch einen begleitenden Beirat, in dem neben den betroffenen Ministerien die kommunalen Spitzenverbände und zahlreiche andere Interessensgruppierungen vertreten sind, erfolgt. Auf der regionalen Ebene erfolgte die Beteiligung an den Flüssen mit signifikantem Hochwasserrisiko in den Hochwasserpartnerschaften. Ein HWRM-Plan ist ein „Aktionsprogramm“, das alle Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements beinhaltet. Für die nachfolgend beschriebenen und zu berücksichtigenden Handlungsbereiche sind verschiedene Stellen zuständig:

Natürlicher Wasserrückhalt

Für die Verbesserung der natürlichen Rückhaltung auf land- und fortwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet und die Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten in den Gewässerauen sind Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, kommunale Gebietskörperschaften und Wasserwirtschaft zuständig.

Technischer Hochwasserschutz

Für den Bau von Stauanlagen zur Hochwasserrückhaltung im Einzugsgebiet, von Deichen, Dämmen, Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutzanlagen zum Schutz der Bebauung sowie die Freihaltung der Hochwasserabflussquerschnitte im Siedlungsraum sind nach Landeswassergesetz an Gewässern 1. Ordnung das Land sowie an den Gewässern 2. und 3. Ordnung die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Weiterhin werden hierzu Objektschutzschutzmaßnahmen an gefährdeten Anlagen und Anwesen gerechnet, für die i.d.R. die Betroffenen (Private, Industrie/ Gewerbe) zuständig sind.

Flächenvorsorge

Für regionalplanerische und bauleitplanerische Maßnahmen (raumordnerische Sicherung, Vorgaben in Bauleitplänen) sind die Planungsgemeinschaften und kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, ebenso für Vorgaben für die angepasste Nutzung in hochwassergefährdeten Bereichen. Die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung.

Bauvorsorge

Für Maßnahmen des hochwasserangepassten Planens und Bauens und die hochwasserangepasste Lagerung wassergefährdender Stoffe sind i.d.R. die Betroffenen (Private, Industrie/Gewerbe) zuständig. Hierzu gehört auch die hochwasserangepasste Ausführung von Architekten-, Ingenieur- und Handwerksleistungen.

Risikovorsorge

Für die finanzielle Absicherung, vor allem durch Versicherungen gegen Hochwasserschäden, aber auch die Bildung von Rücklagen sind i.d.R. die Betroffenen (Private, Industrie/Gewerbe) zuständig.

Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes

Für die Alarm- und Einsatzplanung, die Organisation von Ressourcen, die Durchführung von Übungen, die Ausbildung von Rettungskräften und die zivil-militärische Zusammenarbeit sind der Katastrophenschutz (Ministerium des Innern (ISM)), Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig.

Verhaltensvorsorge

Für die Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über Hochwasserrisiken sind Land und kommunale Gebietskörperschaften zuständig, für Vorbereitungsmaßnahmen auf den Hochwasserfall auch die Betroffenen.

Informationsvorsorge

Vorhersagen und Informationen zur Hochwasserlage stellt der Hochwassermeldedienst des Landes zur Verfügung, die Warnung aller Betroffenen obliegt den kommunalen Gebietskörperschaften entsprechend dem jeweiligen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser.

Bewältigung des Hochwasserereignisses

Die Bewältigung setzt ein, wenn das Hochwasserereignis stattfindet. Sie besteht aus den Handlungsbereichen Abwehr der katastrophalen Hochwasserwirkungen, Hilfe für die Betroffenen, Aufbauhilfe und Wiederaufbau. In den HWRM-Plan sollen die Vorbereitung der Auswertung abgelaufener Hochwasser und Schlussfolgerungen für die Verbesserung der Hochwasservorsorge aufgenommen werden.

 

Ein wichtiges Instrument für die Konkretisierung des Hochwasserrisikomanagements auf lokaler Ebene sind die örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte. Sie werden mit Unterstützung des Landes von den kommunalen Gebietskörperschaften erstellt. Weitere Information finden Sie hier.