Welche Förderung gibt es vom Land?

Die Förderung von örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten der Gemeinden durch das Land steht auf zwei Beinen:

  1. Gemeinden benötigen für die Aufstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten stets die fachkundige Unterstützung eines Fachbüros. Die Kosten hierfür können vom Land mit bis zu 90% gefördert werden.
  2. Die Umsetzung der Maßnahmen, die im Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzept beschlossen wurden, kann ebenfalls vom Land gefördert werden.

Die Mitarbeiter des KHH beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten und zum Förderverfahren und unterstützen die Komunen bei der Antragstellung. Insbesondere bei der Förderung der Maßnahmenumsetzung ist das Ziel stets die Vermeidung oder Verminderung von Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen. Dabei gilt ein strikter Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Kosten für die Maßnahmenumsetzung nicht höher liegen dürfen als die voraussichtliche Schadensminderung, die durch die Maßnahme erreicht wird. Ferner wird auch die Beseitigung von Hochwasser- und Unwetterschäden unter bestimmten Umständen gefördert.

Es gelten die Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung vom Dezember 2021. 

Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft