Was bringt der Klimawandel?
Rechtsgrundlagen:
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt in § 6 (1), das Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften. Darüber hinaus regelt § 6 (1) Satz 5 explizit, dass durch die Bewirtschaftung der Gewässer den Folgen des Klimawandels vorzubeugen ist.
Bei der Bewertung des Hochwasserrisikos nach § 73 WHG und der Bestimmung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko, sogenannten Risikogebieten, ist den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko Rechnung zu tragen.
Auf Basis der Hochwassergefahrenkarten und der Hochwasserrisikokarten werden nach § 75 WHG Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erstellt, deren Inhalte regelmäßig unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren sind.
Die Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern führen zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst deshalb bereits seit Ende der 1990er Jahre Untersuchungen im gemeinsamen Kooperationsvorhaben „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ (KLIWA) durch. Mit KLIWA berücksichtigt die Klimaschutzpolitik des Landes einen wichtigen Baustein der vorausschauenden Daseinsvorsorge. KLIWA hat sich neben der Hochwasserproblematik auch den Themenbereichen Niedrigwasser, Grundwasser und Gewässerökologie angenommen. Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt ist die mögliche Änderung heftiger Kurzzeitniederschläge, die lokale Überschwemmungen verursachen können. Dies stellt auch die kommunalen Entwässerungsnetze vor vermehrte Probleme. Weitere Informationen über KLIWA können über die am Seitenende angehängte Kachel abgerufen werden. Es stehen umfassende Berichte und Publikationen über Ergebnisse und Arbeitsweisen bereit.
Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz bereits seit 2010 ein Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen eingerichtet, das die vielfältigen Forschungen und Monitoringprogramme zusammenführt und für Transparenz, Information und Beratung über die Folgen des Klimawandels zuständig ist. Das Kompetenzzentrum betreibt eigenständige Forschung, ist für die Aufbereitung von Daten und Erkenntnissen zuständig und unterbreitet Vorschläge für erforderliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Weiter Informationen zum Kompetenzzentrum selbst sowie den verschiedensten Projekten finden Sie über die am Ende dieser Seite angeheftete Kachel.
Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) erfolgen ebenfalls Untersuchungen zu Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Klimawandel für das internationale Rheineinzugsgebiet unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus KLIWA.
Für das Rheineinzugsgebiet werden durch die IKSR-Expertengruppe (EG) Klima unter Berücksichtigung von Modellrechnungen die Auswirkungen möglicher Klimaveränderungen auf den Wasserhaushalt anhand der verfügbaren Klimaszenarien, mit dem Ziel der Ermittlung der künftigen Entwicklung von Hoch- und Niedrigwasser (sowie die Auswirkungen auf die Wassertemperatur des Rheins), abgeschätzt. Ergänzt wird diese Analyse um die Ergebnisse aus laufenden Arbeiten u. a. der Internationalen Kommission für die Hydrologie des Rheingebietes (KHR). Weitergehende Informationen über die IKSR sind über die nachfolgende Kachel abrufbar. Parallel zu den Arbeiten der IKSR laufen Untersuchungen im Mosel- und Saareinzugsgebiet. Weitere Informationen hierzu sind bei der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar abrufbar, siehe Kachel am Ende der Seite.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat 2018 einen Ausschuss Klimawandel eingerichtet. In diesem werden Fragestellungen zum Klimamonitoring, den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft, Handlungserfordernisse und die fachliche Begleitung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) unter Einbeziehung aller Bundesländer und der Bundesrepublik bearbeitet.