Arbeitsschritte und Durchführungsfristen
Wie bei der europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll gewässereinzugsgebietsweit und grenzübergreifend vorgegangen werden. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) geben zur Erreichung ihrer Zielsetzung folgende Arbeitsschritte mit zugehörigen Durchführungsfristen vor:
- Mit der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos werden die Gebiete bzw. Gewässer bestimmt, an denen potenziell signifikante Hochwasserrisiken bestehen. Diese Bewertung muss bis Ende 2011 erfolgen (§ 73 WHG, Art. 4 und Art. 5 HWRM-RL).
- Die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten erfolgt für die Gewässer, an denen nach der vorläufigen Bewertung ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese Karten sind bis Ende 2013 zu erstellen (§ 74 WHG, Art. 6 HWRM-RL).
- Für die Gebiete bzw. Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko sind Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) zu erstellen. Diese Pläne sind über Verwaltungs- und Staatsgrenzen hinweg abzustimmen und bis Ende 2015 zu erarbeiten (§ 75 WHG, Art. 7 HWRM-RL).
Die Zielsetzung ist nicht kurzfristig, sondern nur in Schritten zu erreichen. Hochwasserrisikomanagement ist daher als ein kontinuierlicher, langfristiger Prozess zu sehen, in dem es je nach dem Stand der Kenntnisse und der Beteiligung der Betroffenen immer wieder Weiterentwicklungen und Anpassungen geben wird. Deshalb sieht die Richtlinie eine Überprüfung der Hochwasserrisikobewertung (erstmals Ende 2018), der Karten und HWRM-Pläne alle 6 Jahre vor.
Nach § 73 WHG bzw. Artikel 3 der HWRM-RL sollen für das Hochwasserrisikomanagement möglichst die für die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) getroffenen Festlegungen über die Zuordnung von Einzugsgebieten zu Flussgebietseinheiten und die zuständigen Behörden beibehalten werden. Abweichungen hiervon waren der EU-Kommission bis zum 26. Mai 2010 mitzuteilen. Für Rheinland-Pfalz wurden die Benennungen der EG-WRRL übernommen.
HWRM-RL und EG-WRRL sollen entsprechend § 80 WHG bzw. Art. 9 der HWRM-RL besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch und gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der EG-WRRL (Art. 4) koordiniert werden. Weiterhin sollen laut Anhang, Satz I.4 HWRM-RL die Maßnahmen, die auf die Verwirklichung der Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen, auch die Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen enthalten, die in der UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung, 1985), der Seveso-II-Richtlinie (1996) und der SUP-Richtlinie (Strategische Umweltprüfung, 2001) vorgesehen sind.
An der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne sind die zuständigen und interessierten Stellen aktiv zu beteiligen. Der Öffentlichkeit ist nach § 79 WHG bzw. Art. 10 Abs. 1 HWRM-RL der Zugang zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie den HWRM-Plänen zu ermöglichen. Der Informationsaustausch und die internationale Koordination bei der Umsetzung der HWRM-RL im Rheingebiet erfolgen im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR ) und der Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS). Die vorhandenen Hochwasseraktionspläne für Rhein, Mosel/Saar, Nahe und Sieg korrespondieren in ihren Zielen zwar mit den Anforderungen von WHG und HWRM-RL, müssen aber inhaltlich vor allem im Hinblick auf eine umfassende Berücksichtigung der Hochwasservorsorge sowie die Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes konkretisiert, überarbeitet und ergänzt werden.
Nach der Übergangsregelung gemäß §§ 73 bis 74 WHG bzw. Artikel 13 der HWRM-RL können bereits bis zum 22. Dezember 2010 vorhandene Unterlagen zur Erfüllung der Vorgaben der HWRM-RL genutzt werden. Diese sollen der EU zwecks Anerkennung übermittelt werden. Vorteil ist, dass eine Aktualisierung erst entsprechend den Überarbeitungsfristen der Richtlinie notwendig wird. In Rheinland-Pfalz wird die Übergangsregelung gemäß Artikel 13 der HWRM-RL für die Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten genutzt.