Hochwasserschutz am Oberrhein

Der Schwerpunkt im technischen Hochwasserschutz liegt in Rheinland-Pfalz beim Hochwasserschutz am Oberrhein, da in der durch eine geschlossene Deichlinie geschützten und potenziell durch Hochwasser gefährdeten Oberrheinniederung zwischen Iffezheim und Bingen rd. 700.000 Menschen rechts und links des Rheins gefährdet sind, davon in Rheinland-Pfalz rd. 265.000 Menschen.
Es besteht zudem ein riesiges Hochwasserschadenspotenzial; beim Bruch aller Deiche, wie zuletzt beim Hochwasser zur Jahreswende 1882/83, sind Schäden von insgesamt bis zu 13 Milliarden Euro (in Rheinland-Pfalz bis zu 6 Mrd. Euro) möglich.
Zur Wiederherstellung der vor dem Staustufenbau am Oberrhein von 1955–1977 vorhandenen 200jährlichen Hochwassersicherheit sollen insgesamt 288 Mio. m³ Hochwasserrückhalteraum gemeinsam mit Frankreich und Baden-Württemberg geschaffen werden.
Frankreich stellt mit dem Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke sowie mit den Poldern Moder und Erstein davon bereits rd. ein Fünftel. Weitere rd. drei Fünftel sollen von Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden.
Rheinland-Pfalz wird rund 62 Mio. m³ Rückhalteraum errichten. Das Bauprogramm ist mit fertig gestellten rd. 51 Mio. m³ Rückhalteraum schon weit fortgeschritten. Fertiggestellt sind die Polder Daxlanderau, Wörth/Jockgrim, Flotzgrün, Mechtersheim, Kollerinsel, Bodenheim/Laubenheim und Ingelheim sowie die Rückhaltung Worms-Mittlerer Busch. Der Planfeststellungsbeschluss für die Rückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen wird beklagt, die Deichrückverlegung Petersau-Bannen befindet sich in Planung.
Die Kosten für den Bau der 10 Hochwasserrückhaltungen in Rheinland-Pfalz tragen anteilig der Bund (40 %), Rheinland-Pfalz (40 %) und Hessen (20 %). Darüber hinaus finanziert Rheinland-Pfalz anteilig den Bau der Rückhaltung Söllingen (Baden-Württemberg) sowie Moder und Erstein sowie den vorsorglichen Einsatz der Stauhaltung Straßburg (Frankreich) mit.

Neben dem Bau der Hochwasserrückhaltungen ist das schon weit fortgeschrittene Programm zur Ertüchtigung der Rheinhauptdeichstrecke und damit verbunden die Sanierung der Schöpfwerke von der Grenze bei Lauterburg bis nach Bingen zweites Standbein des Hochwasserschutzes am Oberrhein. Im Rahmen der Deichertüchtigung wird auch immer geprüft, ob eine Rückverlegung der Deiche möglich ist. Herausragendes Beispiel ist die Deichrückverlegung Worms-Bürgerweide, in der 2 Mio. m³ zusätzlicher Retentionsraum für 9,5 Mio. € geschaffen wurden.
Auch an der unteren Nahe zwischen Bad Kreuznach und Bingen wird das vorhandene Deichsystem saniert und an den heutigen Stand der Technik angepasst. Dieses Deichsystem einschließlich der rückwärtigen Deiche der Hochwasserrückhaltungen wird von den beiden Deichmeistereien in Speyer und Budenheim unterhalten.

Mäharbeiten auf einem Rheindeich

Im Hinblick auf die mögliche Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel und zur Abwehr von extremen, über das 200jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereignissen wird in Rheinland-Pfalz schon heute gehandelt.
In der Rheinniederung sollen zwei zusätzliche „Reserveräume für Extremhochwasser“ zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen eingesetzt werden, wenn trotz des Einsatzes aller anderen Maßnahmen die Deiche am Oberrhein gefährdet sind und um unkontrollierte Überflutungen der Deiche mit all ihren Konsequenzen zu vermeiden.
Damit kann das Schutzniveau hinter den Deichen in den Tiefgestaden des Oberrheines noch einmal erhöht werden. Die beiden Räume befinden sich bei Hördt und Eich-Guntersblum, von denen auch die Nachbarländer und Unterlieger profitieren werden.
Weitere Informationen zu diesen, im Bereich der SGD Süd liegenden, Hochwasserschutzmaßnahmen finden Sie hier.