Örtlicher Hochwasserschutz

In hochwassergefährdeten, historisch gewachsenen Siedlungsgebieten können Hochwasserschäden durch technischen Hochwasserschutz vermieden bzw. reduziert werden. Das darf aber nicht dazu führen, weitere Überschwemmungsgebiete zu bebauen. Diese sollen als Retentionsräume erhalten bleiben. Deiche und Hochwasserschutzmauern werden nur gebaut, soweit es im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich ist. Die Bemessung dieser Hochwasserschutzanlagen erfolgt immer für die Randbedingungen des Einzelfalles und orientiert sich am Hochwasserschadenspotenzial und der gefährdeten Bevölkerung. Weitere Voraussetzung ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit.
Vor allem an Mittelrhein und Mosel, aber auch an der Nahe kann nur durch örtlich angepasste Hochwasserschutzprojekte die Überschwemmungshäufigkeit verringert werden. So wurden unter anderem am Mittelrhein die Hochwasserschutzanlagen in Bingen, Braubach (Altstadt und Neustadt), Koblenz-Ehrenbreitstein und Koblenz –Neuendorf und in Andernach erstellt. An der Mosel wurden Maßnahmen in Nittel, Oberbillig, Trier, Trier-Pfalzel, Lieser, Zell, Alf, Briedel und Kesten sowie der Hochwasserschutz Bad Kreuznach an der Nahe fertig gestellt.