Hochwasservorsorge
Technische Bauwerke wie Mauern, Deiche und Hochwasserrückhaltebecken können die Nutzung an den Gewässern zwar ermöglichen, die Hochwassergefahr als solche aber nicht ganz beseitigen. Jedes Bauwerk bietet nur so lange Schutz, bis das Bemessungsziel erreicht ist. Darüber hinausgehende Hochwasser, die es von Natur aus immer geben wird, überfluten auch die geschützten Gebiete.
Das Flächenmanagement als wesentlicher Handlungsbereich des Hochwasserrisikomanagements ist Aufgabe von Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung und Wasserwirtschaft. Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) des Landes Rheinland-Pfalz werden in der Leitbildkarte „Hochwasserschutz“ landesweit bedeutsame Bereiche für den Hochwasserschutz dargestellt, die durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen (RROP) konkretisiert sind, auch hinter den Deichen am Oberrhein. Damit ist der Rahmen für die künftige Entwicklung der Kommunen vorgegeben.