Hochwasserrisikomanagementplan Rhein im 2. Zyklus in Rheinland-Pfalz
Im zweiten Zyklus (2015-2021) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden die Pläne des ersten Zyklus überarbeitet. Der überarbeitete Plan gilt in der Folge für die Jahre 2021-2027. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat entschieden, dass im zweiten Zyklus ein gemeinsamer, länderübergreifenden Plan für jedes Flussgebiet in Deutschland erstellt wird. Dies war auch der Wunsch der EU-Kommission. Das Land Rheinland-Pfalz hat am Hochwasserrisikomanagementplan Rhein mitgearbeitet.
Zuständig für die Aufstellung des Hochwasserrisikomanagementplans in Rheinland-Pfalz sind gemäß § 80 Landeswassergesetz (LWG) die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd; landesweit übernahm die SGD Nord nach Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und der SGD Süd die Federführung.
Koordiniert wurde die Erstellung des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplans des deutschen Teils des Rheineinzugsgebietes durch die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein. Dies erforderte die Entwicklung eines Konzeptes zur Aktualisierung von bislang 26 Einzelplänen hin zu einem gemeinsamen Plan.
Mit der Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Aufgaben hat die FGG Rhein das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner beauftragt. Die fachlich-inhaltliche Begleitung der Arbeiten wurde durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe HWRM-Plan Rhein sichergestellt, in der alle beteiligten Bundesländer vertreten waren.
Der Entwurf des HWRM-Plans Rhein mit Umweltbericht wurde im Rahmen einer formellen Anhörung vom 22. März 2021 bis 22. Juni 2021 durch die zuständigen Behörden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. In diesem Zeitraum hatten die Öffentlichkeit, Behörden und interessierte Stellen Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Dabei wurde auch der grenzüberschreitenden Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Rechnung getragen. Es gingen insgesamt 2 Stellungnahmen aus NL und CH ein sowie ca. 100 Stellungnahmen aus Deutschland. Aus Rheinland-Pfalz waren es ca. 20 Stellungnahmen. Soweit diese sich unmittelbar auf den HWRM-Plan Rhein bezogen, führten sie jedoch nur in wenigen Fällen zu Anpassungen des Planentwurfs. Über den Rhein hinausgehende Stellungnahmen wurden zwischen den FGG’en abgestimmt und werden von diesen beantwortet. Die Länder beantworten die im (eigenen) Land eingegangenen Stellungnahmen.
Als Folge aus der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurden nach einem entsprechenden Beschluss der LAWA durch das beauftrage Büro einzelne Formulierungen im HWRM-Plan überprüft und angepasst, ein spezifischer Abschnitt zum Hochwasser Juli 2021 ergänzt sowie in einem zusätzlichen Kapitel 0 erläutert, warum die Veröffentlichung des Planes wie ursprünglich geplant u.a. deswegen erfolgt, da sich der Prüfungsbedarf für den 3. Zyklus ergibt. Der HWRM-Plan konnte daher fristgerecht an die Kommission berichtet und veröffentlicht werden.
Auch für die Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne war nach §75 WHG in Verbindung mit § 35, Abs.1 Nr.1 und der Anlage 5 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese hatte zum Ziel, die aus dem HWRM-Plan resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist in einem Umweltbericht festgehalten worden.
Umweltbericht zum HWRM-Plan Rhein 2021
Zusammenfassende Umwelterklärung zum HWRM-Plan Rhein 2021
Die FGG hat regelmäßig Projektinformationen zum Fortschritt der Arbeiten und aktuellen Ergebnissen veröffentlicht:
Projektinformation 1
Projektinformation 2
Projektinformation 3
Projektinformation 4
Projektinformation 5
Projektinformation 6