| Umweltministerkonferenz

Länder machen sich für bessere Finanzierung des Hochwasserschutzes stark

Gemeinschaftsaufgabe zur gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung wird geprüft, um vor allem die Kommunen zu unterstützen – Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gefordert – Appell an Bund zur auskömmlichen Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Pressekonferenz zum Abschluss der UMK
Pressekonferenz zum Abschluss der UMK
Blick in den Konferenzsaal der Umweltministerkonferenz
Blick in den Konferenzsaal der Umweltministerkonferenz
Katrin Eder und Steffi Lemke auf der Umweltministerkonferenz
Katrin Eder und Steffi Lemke auf der Umweltministerkonferenz

Die Umweltministerkonferenz der Länder hat sich mit Blick auf die extremen Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung deutlich zu verstärken. Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag zu dieser weitreichenden Aufgabe leisten. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder fordern den Bund auf, ohne weiteren Zeitverzug sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen auskömmlich und verlässlich gestaltet wird. Dies gelte auch für den Hochwasserschutz – unter anderem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Zugleich dankten die Mitglieder der UMK den zahlreichen Einsatzkräften und Helferinnen und Helfern vor Ort, die tagelang im Einsatz waren und sind, um Überschwemmungen und Zerstörungen abzuwenden oder zu mindern, Häuser und Ortschaften zu evakuieren sowie Schäden zu beseitigen.

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder griffen das Thema der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe auf. Hierzu wäre eine Grundgesetzänderung notwendig. Durch eine Gemeinschaftsaufgabe würden Bund und Länder zur Kooperation und der gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaaufgaben verpflichtet. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, in diesem Zusammenhang zeitnah über die laufende Prüfung offener Rechtsfragen zu berichten. Zudem wird der Bund gebeten, diese Gemeinschaftsaufgabe auch für den Klimaschutz als langfristige Finanzierungslösung zu prüfen, um die Umsetzung von insbesondere kommunalen Klimaaufgaben zu gewährleisten. Schließlich wird der Bund gebeten, zeitnah einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzulegen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Hierzu erklärte Katrin Eder, rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung sind Zukunftsaufgaben, die wir parteiübergreifend bewältigen müssen. In Rheinland-Pfalz haben wir verheerende Extremwetterereignisse erlebt, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch die großen Überschwemmungen an Pfingsten. Die Häufung dieser Ereignisse erfüllt mich mit großer Sorge. In Rheinland-Pfalz investieren wir bereits gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen intensiv in Wasserrückhaltemaßnahmen, Gewässerwiederherstellung, Renaturierungen, aber auch in moderne Simulationsprogramme. Um aber weitere große Zukunftsinvestitionen stemmen zu können, brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung für Klimaschutz und Klimaanpassung für Bund, Länder und Kommunen. Daher haben die Länder das Thema Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz adressiert. Sie soll der gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung dienen und vor allem die Kommunen unterstützen. Zugleich müssen wir schauen, dass wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern möglichst gut unterstützen. Hier ist eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ein guter Ansatz – Extremwetterereignisse können jede und jeden treffen, dafür müssen wir die Folgen gemeinschaftlich bewältigen.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte: „Bei dieser Umweltministerkonferenz sind unsere Gedanken bei den Menschen, die noch immer mit den Folgen des Starkregens zu kämpfen haben. Mein tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der Menschen, die durch das Hochwasser ihr Leben verloren haben. Mit Sorge blicke ich auch auf die angekündigten starken Regenfälle für die nächsten Tage.  Den vielen Helferin-nen und Helfern, die noch immer unermüdlich im Einsatz sind, ist nicht genug zu danken.“ Die Bundesministerin betonte weiter: „Diese erneute Hochwasserkatastrophe führt uns schmerzhaft vor Augen, dass die Auswirkungen der Klimakrise auch bei uns im Land zu spüren sind, mit gravierenden Folgen für die Menschen und mit hohen ökonomischen Schäden. Konsequenter Klimaschutz ist daher ganz wesentlich, zugleich brauchen wir einen guten Hochwasserschutz, müssen Risikovorsorge treffen und Anpassungsmaßnahmen ergreifen, um uns vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Mit dem ersten Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen. Neben der gesetzlichen Grundlage brauchen wir auch ausreichend finanzielle Mittel. Dazu gehört auch eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Das bedeutet eine Verfassungsänderung, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städte und Gemeinden investieren kann.“

Die saarländische Umweltministerin Petra Berg betonte: „Das Pfingsthochwasser im Saarland sowie die aktuellen Ereignisse in Süddeutschland führen erneut vor Augen, welche verheerenden Auswirkungen der Klimawandel hat. Auch in Zukunft muss damit gerechnet werden, dass sich solche Ereignisse wiederholen. Daher müssen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung verstärkt werden. Diese Starkregen- und Hochwasserereignisse machen deutlich, wie wichtig eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ist. Denn die Betroffenen kommen teilweise an ihre existenziellen Grenzen. Das Saarland setzt sich daher weiterhin für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung ein. Der Bundesrat hatte aufgrund der Zunahme von Unwetterereignissen bereits 2023 einstimmig beschlossen, dass eine Elementarschaden-Pflichtversicherung bundesweit gelten muss.“

Auch Hessen hat sich für eine bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen. Ingmar Jung, der hessische Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, sagte: „Klimaanpassung in Verbindung mit einem wirkungsvollen Hochwasserschutz sind elementar. Sie sind notwendig, um unser Leben, unseren Wohlstand und unsere Heimat zu schützen. Aber eine absolute Sicherheit vor Hochwasser und Starkregen wird es nicht geben, deshalb ist Vorsorge so wichtig. Wir brauchen jetzt eine Pflichtversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die große Herausforderung ist, diese verfassungskonform und sozialverträglich zu gestalten.“ Für alle Betroffenen müssen die gleichen Bedingungen gelten, betonte der hessische Umweltminister: „Es ist nicht zu vermitteln, dass der Steuerzahler immer dann einspringt, wenn das Ausmaß groß und die Berichterstattung der Medien besonders intensiv ist, die Betroffenen bei medial wenig beachteten Ereignissen oft aber allein dastehen.“ Jung appellierte zudem an die Verantwortung in besonders schadensgefährdeten Gebieten: Dort gelte es, alle am Bauplanungsrecht Beteiligten noch mehr zu sensibilisieren.

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Oliver Krischer erklärte zum Abschluss der UMK: „Die Klimakrise wird in Zukunft zu immer häufigeren Extremwetter führen. Die zahlreichen Jahrhundert-Hochwasser, die in den letzten Jahren immer häufiger auftreten, zeigen, dass die Folgen des globalen Temperaturanstiegs unsere Lebensgrundlagen und unsere Infrastruktur bedrohen und Milliarden-Schäden verursachen. Wir brauchen daher eine Klimaoffensive mit einem ambitionierten Klimaschutz und vorsorgende Klimaanpassungspolitik. Ein umfassender Hochwasserschutz, der neben Deichen und Poldern auch die Renaturierungen der Gewässer in der Fläche umfasst, sind daher dringend notwendig. Hierzu zählt auch, dass sich der Bund an einer gemeinsamen Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe mit den Ländern beteiligt.“ Auch Minister Krischer ging auf das Thema Pflichtversicherung für Elementarschäden ein. „Wir brauchen aber auch private Vorsorge, durch klimaresilientes Bauen und die Einführung einer Pflichtversicherung für Elemen-tarschäden. Hier haben die Länder einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorgelegt."

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